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   BFH - XI B 151/12   

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BFH - XI B 151/12 (https://dejure.org/9999,54662)
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Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 12, UStG § 9 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15a
    Einheitlichkeit; Grundstücksvermietung; Nebenleistung; Stadthalle; Steuerbefreiung; Vermietung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit

    Danach bilden die vermieteten Räume mit den begleitenden Leistungen in wirtschaftlicher Hinsicht objektiv eine Gesamtheit, so dass davon auszugehen ist, dass diese Leistungen mit der Vermietung zur einer einheitlichen Leistung verknüpft sind (FG München, Urteil vom 23. Oktober 2012 2 K 3457/09, rkr., EFG 2013, 247, wobei die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 XI B 151/12, n.v. als unbegründet zurückgewiesen wurde und FG Niedersachsen, Urteil vom 11. Juni 2020 11 K 24/19, juris, Revision eingelegt beim BFH unter dem Aktenzeichen V R 22/20; Heidner in Bunjes, UStG, 19. Aufl., 2020, § 4 Nr. 12 Rn. 54 - Aufteilung nur bei langfristiger Vermietung; a.A. Abschn. 4.12.11 Abs. 2 Ziffer 8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass --UStAE--).
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